Baugesetz gilt auch für Terrassenwirte

Im Kanton Luzern dürfen Wirte trotz Corona ihre Terrassen nicht während einer längeren Zeit ohne Baubewilligung mit temporären Dächern aufwerten. Der Kantonsrat hat am Dienstag ein dringliches Postulat von Vroni Thalmann (SVP, Flühli) mit 54 zu 44 Stimmen abgelehnt.

 

Thalmann argumentierte, dass die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmassnahmen den Wirten stark zu schaffen machten, gerade auf dem Lande.

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