Regierung beantragt Nachtragskredit für Härtefälle

Um im Rahmen der Corona-Härtefallhilfe den Unternehmen mehr A-fonds-perdu-Beiträge zahlen zu können, benötigt der Kanton Luzern zusätzliche Mittel. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deswegen einen Nachtragskredit von 4,2 Millionen Franken.

Der Nachtragskredit ist eine Folge der Beschlüsse des Bundesparlaments. Neu kommt der Bund allein für die Härtefallhilfe zugunsten von Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken auf. An die Hilfe der kleineren Unternehmen müssen die Kantone 30 Prozent beitragen.

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