Kurzarbeit: Luzerner Parlament gegen kantonale Lösung

Der Kanton Luzern weitet die Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit kleinem Einkommen nicht aus. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen zugunsten von Personen mit einem Bruttoeinkommen von unter 4340 Franken seien ausreichend, befand der Kantonsrat am Dienstag.

Das Parlament lehnte ein dringliches Postulat von Jörg Meyer (SP, Adligenswil) mit 80 zu 30 Stimmen ab. Meyer verlangte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3470 Franken bis 4000 Franken für die ausgefallenen Arbeitsstunden zu 100 Prozent entschädigt werden.

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