Kanton zieht die Schraube an bei Härtefallgesuchen
Der Luzerner Regierungsrat will dem Missbrauch beim Bezug von Corona-Härtefallhilfen vorbeugen. Er hat daher die Verordnung angepasst und schliesst künftig Unternehmen aus, bei denen es zu steuerlichen Unregelmässigkeiten gekommen ist.