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Statuten der Luzerner Kantonsspital AG müssen angepasst werden

Bevor die Statuten der künftigen Luzerner Kantonsspital AG und der Luzerner Psychiatrie AG vom Kantonsrat genehmigt sind, müssen sie bereits angepasst werden. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament in einer Zusatzbotschaft eine Präzisierung, mit der Abgaben von fast 4 Millionen Franken eingespart werden können.

 

Der Regierungsrat hatte im Sommer 2020 die ersten Statuten der künftigen Luzerner Kantonsspital AG und der Luzerner Psychiatrie AG erlassen. Diese müssen noch vom Kantonsrat genehmigt werden.

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