Keine Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung

Der Kantonsrat ist dagegen, dass die Kurzarbeitsentschädigung wegen der Coronakrise durch den Kanton ausgeweitet wird. Für die Kurzarbeitsentschädigung sei der Bund zuständig.

Der grüne Luzerner Kantonsrat Samuel Zbinden hat die bürgerliche Mehrheit nicht überzeugen können. Foto Keystone/sda
Stephan Weber

Wer auf Kurzarbeit ist, erhält nur 80 Prozent des Lohns. Samuel Zbinden (Grüne, Sursee) forderte deswegen eine Unterstützung für Kurzarbeitende mit kleinen Einkommen. Diese Menschen drohten in die Sozialhilfe zu kommen, weswegen die Kurzarbeitsentschädigung angehoben werden müsse. Marcel Budmiger (SP, Luzern) sagte, es gehe um die Menschen, die schon in normalen Zeiten Mühe hätten.

Helene Affentranger-Aregger (CVP, Buttisholz) entgegnete, die Menschen in Not würden nicht im Stich gelassen. Die allermeisten würden vom sozialen Netz aufgefangen. Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) sagte, eine kantonale Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung wäre systemfremd, würde zu einem Bürokratieaufbau und zu Verschuldung führen.

Sozialdirektor Guido Graf sagte, es sei richtig, armutsbetroffenen Menschen zu helfen. Die Kurzarbeitsentschädigung werde aber an Firmen ausbezahlt und nicht an die Mitarbeitenden. Deswegen sei die Forderung von Zbinden nicht umsetzbar.

Auch Forderungen von Simone Brunner (SP, Luzern ) zu Gunsten von Selbständigerwerbenden wurden im Parlament abgelehnt. Diese Menschen würden im Regen stehen gelassen, sagte sie. Sie forderte so vergeblich, dass die Kurzarbeit für Geschäftsinhaber weiter ausgerichtet werde und dass von der Krise betroffene Selbständigerwerbende eine existenzsichernde Entschädigung erhalten.

Preisschild vermisst
Die CVP-Sprecherin sagte zu Brunners Forderungen, dass Selbständigerwerbende auch unternehmerische Risiken tragen würden und auch Freiheiten hätten. Simon Howald (GLP, Luzern) sagte, er vermisse bei all den Forderungen das Preisschild.

Auch David Roth (SP, Luzern) scheiterte mit seinem Vorschlag, kleinen Unternehmen zu helfen. Er forderte so vergeblich, dass den Kleinstunternehmen die Minimalsteuer rückerstattet werden solle. Dabei ging es um die Minimalsteuer von 500 Franken.

Die bürgerlichen Votanten warnten vor einer "Giesskanne" und erklärten, dass die Mindeststeuer tragbar sei. In Härtefällen sei es schon heute möglich, bei den Steuerbehörden ein Gesuch für Erleichterung zu stellen. Unternehmen, die wegen Corona in eine Notlage geraten würden, solle gezielt geholfen werde. (sda/ca.)

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