Bundesgericht hebt Steuerfussabtausch auf

Der Kanton Luzern darf den Gemeinden ihren Steuerfuss nicht vorschreiben. Das hatte er im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) getan und wird nun vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Die gesamte AFR18 wollen die Richter deswegen aber nicht kippen.

Eine "föderalistische Todsünde" hatte Justizdirektor Paul Winiker den Steuerfussabtausch damals genannt, als er 2018 die AFR18 vorstellte. Es sei in diesem Fall aber unabdingbar, in die Autonomie der Gemeinden einzugreifen.

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