Bundesgericht hebt Steuerfussabtausch auf
Der Kanton Luzern darf den Gemeinden ihren Steuerfuss nicht vorschreiben. Das hatte er im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) getan und wird nun vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Die gesamte AFR18 wollen die Richter deswegen aber nicht kippen.