Regierungsrat tritt auf AFR18-Beschwerde nicht ein

DerLuzerner Regierungsrat ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde, die in Zusammenhang mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eingereicht worden war, nicht eingetreten. Die Einsprache bezog sich auf die falschen Unterlagen.

 

Die Einsprecher hatten moniert, dass die publizierten Daten zu den Auswirkungen der AFR18 keine freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten zulassen würden.

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