Bewilligungspflicht für Luzerner Naturheilpraktiker

Im Kanton Luzern sollen Naturheilpraktiker nur noch mit einer Bewilligung arbeiten dürfen. Der Regierungsrat will die 2006 aufgehobene Bewilligungspflicht wieder einführen, weil es für diese Berufe nun eidgenössische Diplome gebe.

 

Der Regierungsrat hat am Dienstag seinen Entwurf für eine Revision des Gesundheitsgesetzes von 2006 vorgelegt. Der Kantonsrat dürfte die Vorlage im September behandeln.

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!