Bewilligungspflicht für Luzerner Naturheilpraktiker
Im Kanton Luzern sollen Naturheilpraktiker nur noch mit einer Bewilligung arbeiten dürfen. Der Regierungsrat will die 2006 aufgehobene Bewilligungspflicht wieder einführen, weil es für diese Berufe nun eidgenössische Diplome gebe.