Kanton Luzern zahlt zu wenig an Heimaufenthalt

Der Kanton Luzern begrenzt die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark. Er verstosse damit gegen Bundesrecht, weil den Heimbewohnern eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, stellte das Kantonsgericht fest.

Das Gericht hiess eine Beschwerde eines Heimbewohners teilweise gut, wie es am Freitag mitteilte. Der Betagte erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen. Das Kantonsgericht weist den Kanton in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil an, diese Zahlungen zu erhöhen.

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