Regierung weist Vorwürfe wegen AFR 18-Berechnungen zurück

Die Auswirkungen der AFR 18 auf die Budgets der Luzerner Gemeinden lassen sich noch nicht beurteilen. Dies schreibt der Regierungsrat in seinen Antworten zu Vorstössen aus dem Kantonsrat, die die Mehrbelastungen der Gemeinden thematisieren.

Foto Simone Hainz/pixelio.de
Stefan Calivers

 

Anlass der Kritik aus dem Kantonsparlament ist, dass ein Teil der Gemeinden durch die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) finanziell stärker belastet werden, als dies in den Unterlagen des Regierungsrats dargestellt worden war. David Roth (SP) nennt in einer Anfrage Kriens, das pro Kopf eine Mehrbelastung von 37 Franken zu tragen habe, obwohl der Kanton eine Entlastung von 57 Franken in Aussicht gestellt habe. Noch stärker fielen die Unterschiede in Horw oder Meggen aus.

Der Regierungsrat und der Verband Luzerner Gemeinden hätten sich offensichtlich verrechnet, schreibt Roth in einer zum selben Thema eingereichten Motion. Er verlangt deswegen, dass der Kanton übermässige Mehrbelastungen der Gemeinden ausgleicht.

Auch die CVP kommt in einer Anfrage zum Schluss, dass ein Blick in die Budgets der Gemeinden für 2020 zeige, dass die Prognosen des Kantons nicht richtig gewesen seien. Jörg Meyer (SP) drückt in einer Anfrage die Befürchtung aus, dass das Versprechen, die AFR 18 werde sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken, nicht eingehalten werden könne.

Voreilige Schlussfolgerungen

Der Regierungsrat kommt aber in seinen am Dienstag veröffentlichten Antworten auf die vier parlamentarischen Vorstösse zum Schluss, dass es noch zu früh sei, um Bilanz zu ziehen. Die Berechnungen in den Projektunterlagen seien Modellrechnungen gewesen. Es seien jene Folgen aufgezeigt worden, die eingetroffen wären, wenn die Reform in den Jahren 2014 bis 2016 umgesetzt worden wäre.

Der Regierungsrat schreibt, es habe seither verschiedene Entwicklungen gegeben, die nichts mit der AFR 18 zu tun hätten. Schüler- und Einwohnerzahlen hätten sich verändert, bei der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden habe es Verschiebungen gegeben. Auch das Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wirke sich auf die Gemeindebudgets 2020 aus.

Die Kantonsregierung weist ferner auf die Ungenauigkeit von Budgets hin. In den letzten Jahren seien die summierten Rechnungen der Gemeinden im Schnitt jeweils um fast 100 Millionen Franken besser ausgefallen als die Voranschläge.

Es brauche zwei abgeschlossene Rechnungsjahre, um die Auswirkungen der Aufgaben- und Finanzreform bewerten zu können, schreibt der Regierungsrat. Die entsprechenden Zahlen würden im Frühling 2022 verfügbar sein. Ein erster Wirkungsbericht, der einen allfälligen Korrekturbedarf aufzeigen könne, sei für 2024 vorgesehen.

Der Regierungsrat wehrt sich zudem dagegen, dass die AFR 18 schlecht geredet wird. Entgegen der oft geäusserten Einschätzungen seien die grundsätzlichen Ziele der Reform erreicht worden. Die wichtigste Forderung der Gemeinden, die Kosten der Volksschulen hälftig auf den Kanton zu verteilen, sei erfüllt. Auch seien die Finanz- und Aufgabenströme im Kanton entflochten worden. sda

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