Keine CO2-Reduktionsfrist für Landwirtschaft

Luzerner Bäuerinnen und Bauern müssen den CO2-Ausstoss ihrer Betriebe nicht bis 2050 herunterfahren. Der Kantonsrat hat am Montag eine GLP-Motion mit 87 zu 19 Stimmen in ein Postulat abgeschwächt und teilweise überwiesen.
 

Hauptziel des Vorstosses war es, verbindliche Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für die Landwirtschaft festzulegen und zwar so, dass bis spätestens 2050 der Ausstoss in CO2-Äquivalenten netto null beträgt.

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