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Kantonsrat will Lücken schliessen

Behinderte sollen im Kanton Luzern in ihren Bemühungen gestärkt werden, möglichst selbständig zu leben. Der Kantonsrat hat am Montag das revidierte Gesetz über soziale Einrichtungen nach erster Lesung mit 104 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf will die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Foto sda/Keystone
Stephan Weber

Ziel der Revision ist es, Lücken bei ambulanten Angeboten für Menschen mit Betreuungsbedarf zu schliessen. Es sollen Anreize geschaffen werden, damit soziale Einrichtungen ambulante Betreuungs- und Unterstützungsangebote beim selbständigen Wohnen und beim Arbeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt auf- und ausbauen.

Mit einem grösseren ambulanten Angebot könnten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung besser unterstützt werden, begründet der Regierungsrat die Revision. Auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen werde gefördert.

Die Fraktionen begrüssten diese Stossrichtung. Es wurde darauf hingewiesen, dass Luzern hier etwas machen werde, das es in anderen Kantonen schon gebe. Änderungsanträge wurden keine gestellt, aber für die zweite Lesung angekündigt.

Der Regierungsrat erwartet nicht, dass die Förderung von ambulanten Leistungen zu sprunghaften Veränderungen führt. Diese Angebote müssten zuerst aufgebaut werden, erklärte er in der Botschaft. Viele Personen, die in Heimen lebten, dürften an der bisherigen Lösung festhalten wollen. Es seien wohl vor allem junge Erwachsene, die die neuen Handlungsspielräume nutzen würden. Finanziell hätten die Änderungen auf die Betroffenen und ihr Umfeld keine Auswirkungen.

Der Aufwand für den Kanton und die Gemeinden belief sich unter der geltenden Gesetzgebung auf 181 Millionen Franken. Durch die Umstellungen dürfte es zu Mehrkosten von zwei Millionen Franken kommen. (sda)

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