Fünf Gemeinden fordern Aufschub von Abstimmung über AFR

Der Kanton Luzern soll die Abstimmung über die Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) bis 2020 aufschieben. Diese Forderung erheben fünf Luzerner Gemeinden. Es gelte, die Abstimmungen zur eidgenössischen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie zur kantonalen Steuergesetzrevision 2020 abzuwarten.

Stephan Weber

Die Stimmberechtigten des Kantons könnten nur vollumfänglich und transparent über die Reform entscheiden, wenn sie die Resultate zur STAF und zur kantonalen Steuergesetzrevision sowie deren Auswirkungen auf die AFR18 kennen, schreiben die Gemeinden Luzern, Meggen, Schenkon, Sursee und Weggis am Freitag in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Sie lehnen die AFR18 ab.

Diese sieht vor, dass neu der Kanton allein für den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Hochwasserschutzmassnahmen zuständig ist, und dass er sich finanziell stärker an den Kosten der Gemeindeschulen beteiligt. Im Gegenzug müssten die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen. Besonders gegen den neuen Kostenteiler bei der Volksschule wehren sich die fünf Gemeinden.

Die Reform würde sich auf die Gemeinden unterschiedlich auswirken. Als Korrektur rechnet der Regierungsrat deswegen die Hälfte der erwarteten Einnahmen aus der Steuervorlage 17 des Bundes und die Steuergesetzrevision 2020 des Kantons in die Aufgaben- und Finanzreform mit ein. Über die eidgenössische wird am 19. Mai abgestimmt, die kantonale soll im Juni 2019 vom Luzerner Kantonsrat zu Ende beraten werden.

Der Kantonsrat hatte die Behandlung der AFR18 bereits im Dezember verschoben, weil damals noch nicht sicher war, ob ein Referendum gegen die Steuervorlage des Bundes zustande kommt. Der Rat verhandelt die Vorlage ab kommendem Montag. Die zweite Beratung ist im Rahmen einer Sondersession am 18. Februar vorgesehen.

 
 

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