Sondersession am 18. Februar 2019

Der Kantonsrat hat an seiner Dezembersession die Botschaft über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) abtraktandiert. Mitglieder der CVP-Fraktion und der Regierungsrat ersuchten darauf um Einberufung einer Sondersession. Diesem Begehren wird nun stattgegeben. Die Sondersession findet am Montag, 18. Februar 2019, statt.
 
 

Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

An der Session vom 3. und 4. Dezember 2018 hat der Kantonsrat die Botschaft über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) abtraktandiert. Das Geschäft soll an der kommenden Januarsession vom 28./29. Januar 2019 in erster Lesung beraten werden.
 
Damit eine allfällige Referendumsabstimmung am offiziellen Abstimmungstermin vom 19. Mai 2019 durchgeführt und die AFR 18 in der Folge planmässig per 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, haben Mitglieder der CVP-Fraktion sowie der Regierungsrat um Einberufung einer ausserordentlichen Session ersucht. An dieser Sondersession soll die Botschaft über die AFR 18 in zweiter Lesung beraten werden. Die Kantonsratspräsidentin hat diesem Begehren stattgegeben. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat den Termin für die Sondersession auf Montag, 18. Februar 2019, ganztags, festgelegt. Die Session ist öffentlich und findet wie üblich im Kantonsratssaal statt. (sk)

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