Regierung will an Dringlichkeitsregelung nicht rütteln

Die Luzerner Regierung will bei Abstimmungen im Kantonsrat über einen Antrag auf dringliche Behandlung eines Vorstosses an der heute erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen festhalten. Sie lehnt eine Motion von Hans Stutz (Grüne) ab.

Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

Dieser schlug dem Regierungsrat mit einer Motion eine Änderung des Kantonsratsgesetzes (KRG) vor, wonach erstens die Dringlichkeit einer Motion oder eines Postulates neu noch von der Mehrheit der stimmenden Ratsmitglieder und zweitens die Dringlichkeit einer Anfrage neu noch von einem Drittel der stimmenden Ratsmitglieder unterstützt werden muss.

Aktuell sieht das Luzerner Kantonsratsgesetz vor, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmenden Ratsmitglieder notwendig ist, um einen parlamentarischen Vorstoss für dringlich zu erklären. Unabhängig davon, ob es sich um eine Motion, ein Postulat oder um eine Anfrage handelt. (sda)

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.