Kanton und Gemeinden überprüfen Aufgaben

Der Kanton Luzern und die Gemeinden wollen ihre Zuständigkeiten neu regeln und nötigenfalls optimieren. Sie haben bereits zahlreiche kantonale und kommunale Aufgaben überprüft, nun müssen sie noch Ausgleichszahlungen neu verhandeln. Ihre Vorstellungen aber sind nicht deckungsgleich.
Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

Die Arbeiten an der so genannte Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) waren während des Konsolidierungsprogramms 2017 zeitweise ausgesetzt worden - um Überschneidungen zu vermeiden. Nun seien sie aber so weit abgeschlossen, dass ein Reformmodell in die Vernehmlassung geschickt werden könne, teilte die Luzerner Regierung am Donnerstag mit.

"Vereinfacht gesagt", so die Regierung, übernehme der Kanton insgesamt Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Im Gegenzug gehen andere Aufgaben vom Kanton an die Gemeinden über.

Dazu zählen etwa die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV oder die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Um aber die zentrale Forderung des Verbands Luzerner Gemeinden - die Erhöhung des Kantonsanteils im Volksschulbereich von heute 25 auf neu 50 Prozent - zu erfüllen, seien weitere Massnahmen nötig.

"Föderalistische Todsünde"

Dazu schlägt die Regierung unter anderem vor, ihre jährlichen Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden zu reduzieren. Oder die Einnahmen aus Sondersteuern neu zu verteilen.

Der Regierungsrat plant aber auch einen so genannten Steuerfussabtausch. Demnach müsste der Kanton seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit erhöhen, die Gemeinden ihre Steuerfüsse senken - die Bevölkerung würde trotzdem nicht stärker belastet.

Justizdirektor Paul Winiker nannte diese Massnahme am Donnerstag vor den Medien zwar eine "föderalistische Todsünde". Es sei in diesem Fall aber unabdingbar, in die Autonomie der Gemeinden einzugreifen.

So soll ein Spezialgesetz alle Gemeinden zwingen, den Steuerfuss für ein Jahr zu senken. Ein Jahr später könnten diese aber selbständig entscheiden, ob sie ihn wieder korrigieren wollen, so Winiker.

Gesucht: 16 Millionen Franken

Während der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) eine Mehrbelastung von maximal 5 Millionen Franken für alle Gemeinden akzeptieren wollte, fordert der Kanton eine Mehrbelastung von 20 Millionen Franken. Dass die Forderungen von Kanton und Gemeinden mit dieser Vernehmlassungsvorlage noch nicht erfüllt werden, ist sich die Kantonsregierung bewusst, wie sie vor den Medien betonte.

Sie ist zwar überzeugt, dass sie mit den vorgeschlagenen Massnahmen den Gemeinden so weit wie möglich entgegen komme. Insbesondere die Verwerfungen pro Kopf der Bevölkerung - die Gemeinden forderten eine maximale Belastung pro Einwohner und Gemeinde von 60 Franken - könne aber nicht in allen Gemeinden eingehalten werden. Grosse, finanzkräftige Gemeinden würden durch die AFR18 stark belastet.

Auch ein temporär vorgesehener Härtefallausgleich vermöge die teils grossen Verwerfungen nicht ganz zu mindern, sagte Winiker. Beispielsweise die Stadt Luzern würde besonders hart getroffen.

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann sagte: "Wir brauchen nun Rückmeldungen von politischen Partnern, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen." So will die Regierung während der bis am 6. Juli dauernden Vernehmlassung zusätzliche Ausgleichspositionen suchen, welche die Gemeinden um 16 Millionen Franken entlasten sollen. Der VLG will sich am Freitag an einer Medienkonferenz zur AFR18 äussern.

Vorlage zu neuem Gewässergesetz

Gleichzeitig mit dem nun lancierten Vernehmlassungsverfahren präsentiert die Regierung - nach einer umstrittenen Vorgeschichte - dem Parlament den Entwurf des neuen Gewässergesetzes. Zentrale Elemente der Vorlage sind unter anderem die Übertragung von heutigen Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts an den Kanton oder der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen. Auch Vorschriften für Bauten und Anlagen werden neu geregelt.

Das neue Gesetz sei zwar nicht Teil der AFR18, aufgrund der finanziellen Auswirkungen aber mit ihr zu koordinieren. Denn mit dem Gewässergesetz sollen die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet werden. Kanton und Gemeinden seien sich einig, dass die Verschiebung der finanziellen Lasten auszugleichen sei. "So kann das Gewässergesetz erst in Kraft treten, wenn die Gegenfinanzierung gesichert ist", schreibt der Regierungsrat. (sda)

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