Mehrwertabgabe auch bei Verdichtung

Der Kanton Luzern will bei der Mehrwertabgabe über das bundesrechtliche Minimum hinaus gehen. Der Regierungsrat schlägt vor, nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Verdichtungen 20 Prozent der Wertsteigerung, den das Grundstück erfährt, abzuschöpfen.

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Stefan Calivers

Der Regierungsrat hat am Montag die Revision des Planungs- und Baugesetzes vorgestellt. Im Zentrum steht die Umsetzung eines Bundesauftrages, nämlich die Einführung eines Mehrwertausgleiches.

Wird ein Grundstück eingezont oder umgezont, gewinnt es an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat. Der Bund schreibt vor, dass bei Einzonungen neu mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft werden. Der Regierungsrat will diesen Mindestsatz übernehmen.

Im Gegensatz zum Bundesrecht will der Regierungsrat auch bei Verdichtungen den Planungsvorteil mit einer Abgabe belasten. Vorgesehen ist derselbe Satz wie bei Einzonungen, nämlich 20 Prozent.

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