Steuererhöhungen sollen nicht vors Volk kommen

Am 27. November stimmen die Luzernerinnen und Luzerner darüber ab, ob es künftig bei jeder Erhöhung der Staatssteuern zwingend zu einer Volksabstimmung kommt. Das verlangt die Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» der kantonalen SVP. Der Regierungsrat empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen.

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann erklärt die Haltung der Regierung zur SVP-Initative. Foto Monika Wüest
Monika Wüest

Das Initiativkomitee will den Direktbetroffenen ein Mitspracherecht bei Steuererhöhungen geben. Die "mündigen und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürger" sollen mitentscheiden können, ob sie diese zukünftige finanzielle Last auf sich nehmen wollen oder nicht.

Auf den ersten Blick möge es richtig erscheinen, dass die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger ein direktes Mitspracherecht bei der Festsetzung des Steuerfusses hätten, entgegnet der Regierungsrat. Bei genauerer Betrachtung zeige sich aber, dass ein solches Instrument zahlreiche Nachteile und Unwägbarkeiten hätte. Am stärksten beschnitten würde der Kantonsrat mit seiner verfassungsrechtlich zustehenden Kernkompetenz zur Festsetzung von Budget und Steuerfuss.

Eine ähnlich lautende Forderung wurde im Jahr 2006 durch das Luzerner Volk deutlich abgelehnt. Gemäss Steuergesetz unterliegt bereits jetzt der Bezug von mehr als den heute geltenden 1,6 Einheiten dem fakultativen Referendum.

Mehr im WB vom Freitag.

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