Schulsozialarbeit ist nicht Pflicht

Das Kantonsparlament will die Gemeinden bei der Betreuung von Problemschülern weniger stark in die Pflicht nehmen als der Regierungsrat. Es hat sich dafür ausgesprochen, dass Sprachförderung und Schulsozialarbeit nicht flächendeckend angeboten werden müssen.

Foto WB-Archiv, Christoph Imseng
Norbert Bossart

Das Parlament stimmte am Montag nach erster Lesung einer Revision des Volksschulbildungsgesetzes mit 97 zu 0 Stimmen zu. Die Vorlage sei keine Schulreform, sagte Bildungsdirektor Reto Wyss. Sie setze Aufträge des Parlamentes um und solle die heutige Praxis im Gesetz verankern.

Gemeinden sollten für die Schulsozialarbeit pragmatische Lösungen finden können, sagte Thomas Grüter (CVP, Pfaffnau) namens der Ratsmehrheit. Es sollten keine überflüssigen Strukturen errichtet werden, damit die Kosten im Griff blieben.

Keine Mehrheit fand auch, mit ähnlichen Argumenten, das Ansinnen der Regierung, die frühe Sprachförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen als verbindliche Aufgabe ins Gesetz aufzunehmen. Das Parlament sprach sich auch hier für Freiwilligkeit aus, und zwar mit 77 zu 22 Stimmen. Willi Knecht (SVP, Menznau) begründete diese Haltung damit, dass dem Kostenwachstum der Riegel geschoben werden müsse.

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