Kanton weist Asylsuchende zu

Seit dem 1. Januar gelten neue rechtliche Bestimmungen zur Gemeindeverteilung von Personen aus dem Asylbereich. Auf dieser Grundlage haben nun 49 Luzerner Gemeinden vom Kanton einen Zuweisungsentscheid erhalten.

Foto WB-Archiv
Monika Wüest

Innert zehn Wochen müssen diese insgesamt rund 500 Unterkunftsplätze bereitstellen. Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, werden ab dem 4. April zahlungspflichtig. Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahmesoll übererfüllen.

Den Verteilschlüssel legt die Regierung periodisch fest. Dieser basiert auf der vom Staatsekretariat für Migration prognostizierten Zahl der neu einreisenden Asylsuchenden sowie der voraussichtlichen Schutzanerkennungsquote. Aufgrund dieser Prognosen ist der Verteilschlüssel für das Jahr 2016 mit 4900 Personen berechnet, welche prozentual zur Bevölkerungsstärke auf die Gemeinden verteilt werden – pro 1000 Einwohner müssen zwölf Personen aus dem Asylbereich aufgenommen werden. Die Gemeinden können dagegen keine Rechtsmittel ergreifen.

Welche Gemeinden aus der WB-Region davon am stärksten betroffen sind, lesen Sie im WB vom Dienstag.

 

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