Wo wird über eine Gemeindeinitiative abgestimmt?

In Willisau läuft momentan die Sammelfrist für die SVP-Initiative «Für eine praktikable, massvolle und faire Parkplatzbewirtschaftung». Sollte das Begehren zustande kommen, wie wird darüber abgestimmt? 

Parksäule am Zehntenplatz. Foto Norbert Bossart
Norbert Bossart

Wie der Willisauer  Bote berichtete, sammelt die SVP-Ortspartei derzeit Unterschriften für ihre Gemeindeinitiative «Für eine praktikable, massvolle und faire Parkplatzbewirtschaftung». Kernpunkt des Volksbegehrens ist die Forderung, dass künftig auf allen öffentlichen Parkplätzen in Willisau zwei Stunden gratis parkiert werden darf. Die Sammelfrist läuft noch bis am 15. Dezember. Damit eine Abstimmung zustande kommt, sind in Willisau 500 Unterschriften nötig.

Gemeindeversammlung oder Urne?

Da stellt sich die Frage, wie die Bürgerschaft von Willisau über eine allenfalls zustande gekommene Gemeindeinitiative befinden kann. Der WB berichtete, die Schlussabstimmung finde an der Urne statt und berief sich dabei auf Auskünfte der Stadtverwaltung. Die SVP-Ortspartei hingegen schreibt auf ihrer Homepage zur Initiative, die Stimmbürgerschaft könne an der Gemeindeversammlung entscheiden. Was ist nun korrekt? Stadtschreiber Peter Kneubühler klärte die rechtlichen Grundlagen beim Amt für Gemeinden nochmals umfassend ab. 

Korrekt ist: Über eine Gemeinde-initiative berät und befindet danach grundsätzlich die Gemeindeversammlung in Willisau.

Doch der Stadtrat hat die Möglichkeit der Versammlung zu beantragen, über das Volksbegehren an der Urne abzustimmen. Damit ein Antrag auf Urnenabstimmung erfolgreich ist, müssen zwei Fünftel der Anwesenden an der Gemeindeversammlung dafür votieren. Ist dies der Fall, können in der entsprechenden Botschaft zur Urnenabstimmung sowohl der Stadtrat als auch das Initiativkomitee ihre Standpunkte darlegen. Stellt der Stadtrat keinen Antrag auf Urnenabstimmung, könnte ein solcher auch aus der Versammlung erfolgen.

Bei der seinerzeitigen Gulp-Initiative hat der Stadtrat der Gemeindeversammlung beantragt, die Initiative an die Urne zu bringen. Dieses Vorgehen wurde von der Stimmbürgerschaft abgesegnet. Gut möglich, dass auch die neu gewählte Stadtbehörde die Parkplatz-Initiative an die Urne bringen möchte. Mit der Begründung, dass dabei die Stimmbeteiligung weit grösser sei als an einer Gemeindeversammlung. 

Was sagen die Initianten zu den jüngsten Abklärungen des Stadtschreibers? «Die Stimmbürgerschaft hat an der Gemeindeversammlung die Möglichkeit, über das weitere Vorgehen zu befinden», sagt Ruedi Stadelmann, einer der Erstunterzeichner des SVP-Begehrens, auf WB-Nachfrage.

Norbert Bossart

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