Competec muss mit Bau nicht zuwarten

Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde gegen die Baubewilligung für den 31 Meter hohen Erweiterungsbau der Handelsgruppe Competec in Willisau keine aufschiebende Wirkung. Es hat ein entsprechendes Gesuch von Anwohnern abgewiesen. Was sagt Competec-Inhaber Roland Brack zum Entscheid?

Das Baugespann neben dem einstigen Lego-Gebäude für die Erweiterung. Foto -art.
Stephan Weber

Die Einsprecher beantragten mit der Beschwerde, das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts aufzuheben, mit welchem es die der Competec Logistik AG erteilte Baubewilligung für den Erweiterungsbau stützte. Zudem sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

Wie das Bundesgericht in der am Freitag veröffentlichten Verfügung nun schreibt, begründeten die Einsprecher ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung einzig damit, dass mit dem Baubeginn ein "fait accompli", also eine vollendete Tatsache, geschaffen werden könnte. Dem halte die Beschwerdegegnerin mit gleicher Berechtigung die zeitliche Dringlichkeit ihres Bauvorhabens entgegen.

Diese Interessenlage besteht laut Bundesgericht in praktisch allen Fällen, in denen Nachbarn ein Bauprojekt verhindern wollen. "Sie entspricht damit dem Regelfall, in welchem der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt", schreibt das Gericht. Es weist das Gesuch um aufschiebende Wirkung deshalb ab.

Beginne Competec allerdings mit den Bauarbeiten im Willisauer Rossgassmoos, bevor das Bundesgericht die Sache abschliessend beurteilt habe, trage das Unternehmen das Risiko, allenfalls den vorherigen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen zu müssen.

Roland Brack: „Positives Signal“

Was sagt Competec-Inhaber Roland Brack zum jüngsten Entscheid des Bundesgerichts? „Es ist ein positives Signal, aber nicht mehr“, hielt er am Freitagmittag gegenüber dem WB fest. „Wir könnten jetzt zwar loslegen, müssen aber bis zum definitiven Urteil der Richter mit der Unsicherheit leben, dass ein kostspieliger Rückbau der Arbeiten verordnet werden könnte.“ Aufgrund dieser Faktenlage wäge seine Unternehmung die nächsten Schritte mit Juristen genau ab. „Möglicherweise nehmen wir gewisse Vorarbeiten für den Erweiterungsbau in Angriff. So könnten wir mit den Aushub- oder Pfählarbeiten starten, deren finanzielle Tragweite abschätzbar und bei jedem möglichen Gerichtsentscheid verkrafbar wären.“ Er sei nach wie vor überzeugt, dass Competec die Erweiterung der Päckli-Fabrik gemäss den jetztigen Planung realisieren könne. „Das Urteil des Kantonsgerichts bestätigte, dass der Stadtrat die Baubewilligung korrekt erteilt, der Bau zonenkonform und kein Gestaltungsplan nötig ist.“ Jetzt gehe es vor Bundesgericht „um alles oder nichts“, betont Roland Brack. „Zu beurteilen gilt es nicht mehr die Höhe des Neubaus, sondern nur, ob ein Gestaltungsplanverfahren nötig gewesen wäre.“

Das Baugesuch und die Gerichtsentscheide

143.4 Meter lang, 59.1 Meter breit und 31.2 Meter hoch: Um diese Masse will der Onlinehändler seine Päcklifabrik erweitern. Rund 50 Millionen Franken gross ist das Investitionsvolumen. Ursprünglich war der Baustart Mitte 2016 vorgesehen. Bis dato sind keine Bauarbeiter am Werk, weil es Beschwerden gegen die Baubewilligung gab. Wie der WB berichtete, opponierten gegen das Bauvorhaben zwei Privatpersonen aus der Nachbarschaft des geplanten Neubaus. Sie sprachen sich nicht generell gegen das Vorhaben aus. Sie störten sich «an den gewaltigen Dimensionen» und insbesondere an der Gebäudehöhe von über 30 Metern. Mit einem solch hohen Bau werde der Orts- und Landschaftsschutz mit den Füssen getreten. Ihre Forderung: Die Höhe des Neubaus sei auf maximal 20 Metern zu fixieren.

Das erste Baugesuch für die Erweiterung reichte das Unternehmen 2016 ein. In einem ersten Anlauf hatten die Richter das Veto der Anwohner wegen Formfehlern noch gutgeheissen, das Kantonsgericht wies eine erneute Beschwerde gegen die überarbeitete Bewilligung dann aber ab.

Das Logistikzentrum in Willisau im ehemaligen Lego-Gebäude wurde 2012 eröffnet. Heute arbeiten dort 185 Personen. sda/WB

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