Gericht gibt grünes Licht für den Ausbau

Das Kantonsgericht hat entschieden: Es weist die Beschwerde gegen die Baubewilligung der Päcklifabrik vollumfänglich ab. Ob die unterlegenen Einsprecher vor Bundesgericht ziehen, ist offen. 

Drei Jahre ist es her, als Roland Brack das Vorhaben erstmals vorstellte. Foto WB
Norbert Bossart

143.4 Meter lang, 59.1 Meter breit und 31.2 Meter hoch: Um diese Masse will der Onlinehändler seine Päcklifabrik erweitern. Rund 50 Millionen Franken gross ist das Investitionsvolumen. Ursprünglich war der Baustart Mitte 2016 vorgesehen. Bis dato sind keine Bauarbeiter am Werk, weil Beschwerden gegen die Baubewilligung eintrafen. Jetzt aber kommt Bewegung in die Ausbaupläne. Das 31-seitige Urteil des Kantonsgerichts liegt vor. 

Zonenkonformer Bau

Die Richter lehnten die erneute Beschwerde gegen die Baubewilligung ab. Bei der Arbeitszone IV handle es sich um eine Zone, «wo Bauten mit grösseren Dimensionen und Höhen und auch eigentliche industrielle Hochbauten wie das geplante Logistikcenter nicht ungewöhnlich sind», heisst es im jüngsten Urteil des Kantonsgerichts.  Stellung genommen wird auch zum Orts- und Landschaftsbild, das laut Einsprechern mit den Füssen getreten wird. Die Überarbeitung der ersten Pläne seien aus Sicht des externen Gutachters gelungen. Der Erweiterungsbau gliedere sich trotz seiner Höhe von 32 Metern «gut» in das örtliche Landschafts- und Siedlungsleitbild ein.

Kein Gestaltungsplan nötig

Des Weiteren hielt das Gericht fest, die Onlinehandels-Branche sei landesintern hart umkämpft. Dass die Competec «unter diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten (…) stufenweise massgeschneiderte Einzel-Erweiterungsbauten (…) planen und realisieren möchte, ist nachvollziehbar und liegt in ihrer unternehmerischen Freiheit». Auf einen Gestaltungsplan, der weitere Grundstücke in der Arbeitszone 4 einbeziehe, könne verzichtet werden. Grund: Es gebe genügend gestalterische Vorschriften für dieses eine Erweiterungsprojekt.

Zum den Folgen bezüglich Lärmimmissionen und verstärktem Verkehrsaufkommen äussert sich das Kantonsgericht in seinem Urteil ebenfalls. Insgesamt sei die vom Betrieb des Logistikcenters ausgehende Lärmbelastung laut Umweltverträglichkeitsbericht «heute und auch in Zukunft als umweltverträglich einzustufen». Und: Im Vergleich zum heutigen Verkehrs-aufkommen betrage die erwartete Zunahme «zwischen 0.4 und 3.3 Prozent» auf der Umfahrungsstrasse beziehungsweise Ostergaustrasse. Die Zunahme sei damit «gering». 

Roland Brack ist erleichert

«Wir sind über den schnellen Entscheid vor den Sommerferien sehr froh», kommentiert Competec-Gründer und -Inhaber Roland Brack das Urteil gegenüber dem WB. «Ich bin erleichtert darüber, dass das Kantonsgericht den Baubewilligungsentscheid des Willisauer Stadtrats vorbehaltlos stützt.» Brack hofft, dass das Urteil bald rechtskräftig wird «und die lange Phase der Ungewissheit endlich ein Ende hat.» Falls dem so wäre, würde der Onlinehändler gerne «noch dieses Jahr» mit den Bauarbeiten beginnen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Kantonsgerichtsurteil vom 2. Juli ist noch nicht rechtskräftig, da gegen den Entscheid innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht möglich ist. Tun dies die unterlegenen Beschwerdeführer? Sie waren für eine Stellungnahme bis dato noch nicht erreichbar.

Ein ausführlicher Bericht von Norbert Bossart und Stephan Weber erscheint in der Dienstagausgabe.

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