Das Rückkaufsrecht und die Reaktion

Der Grosswanger Gemeinderat beantragt der Bürgerschaft den Rückkauf eines Grundstücks im Mooshof. Grund: Die Besitzerin, diie Party-Bus Immobilien GmbH, hat die Parzelle bis am 30. September nicht bebaut – wie vertraglich abgemacht. Eine Baubewilligung liegt allerdings vor.

Einfahrt ins Dorf Grosswangen. Foto WB-Archiv
Norbert Bossart

Der WB bat die Party-Bus Immobilien GmbH um eine Stellungnahme. Diese reagierte schriftlich. Mit einer zwei Seiten langen Mitteilung. Darin ersucht die Unternehmung die Stimmbürgerschaft von Grosswangen, den Antrag des Gemeinderats für den Rückkauf abzuweisen. Warum? Ein Beitrag im WB vom Freitag gibt Auskunft!

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