Ein Heim bewegt seit dreieinhalb Jahren die Gemüter

Seit dem September 2011 plant der Kanton in Fischbach ein Zentrum für Asylsuchende. Seither wehrt sich die Gemeinde, auch mit dem Gang vor die Gerichte. Eine Chronologie.

Die verschneite Mettmenegg. Foto Mathias Bühler
Monika Wüest

9. September 2011: Kanton macht Asylpläne publik

Der Kanton Luzern plant in Fischbach ein Zentrum für Asylsuchende. Er will das einstige Zeller Bürgerheim Mettmenegg mieten. Ab Januar 2012 sollen 55 Asylbewerber einquartiert werden. Die Bevölkerung wird zu einem Informationsanlass eingeladen.

16. September 2011: Klare Voten und viel Widerstand

250 Personen folgen an der Informationsveranstaltung den Ausführungen zum geplanten Asylzentrum auf der Mettmenegg. Regierungsrat Graf ist vor Ort. Der Widerstand im Dorf ist massiv. Die Emotionen gehen hoch. Auch Gemeindepräsidentin Martha Stöckli-Riedweg erteilt den Plänen des Kantons bereits in ihrem Willkommgruss eine Absage.

Oktober 2011: Komitee bekämpft Asylzentrum

30 Personen gründen das parteiunabhängige Komitee gegen ein Asylzent­rum in Fischbach. «Wir fühlen uns vom Kanton im Stich gelassen», sagt Sprecher Benjamin Steinmann. Die Gruppe fordert vom Kanton eine definitive Sisterung des Projekts.

Dezember 2011: Maximal 35 statt 55 Asylsuchende

Das ehemalige Bürgerheim auf der Mettmenegg soll definitiv zum Asylzentrum werden. Der Kanton hat mit der Besitzerfamilie Ottiger einen mehrjährigen Mietvertrag abgeschlossen. Statt 55 Asylbewerber sollen neu noch zwischen 25 und 35 auf der Mettmenegg wohnen.

Dezember 2011: 17 Einsprachen gegen Baugesuch

Der Kanton reicht beim Fischbacher Gemeinderat das Baugesuch für die Umnutzung. Dagegen gibt es 17 Einsprachen. Der Gemeinderat erachtet ein Asylzentrum als «nicht zonenkonform».

März 2012: Der Brief an den Regierungsrat

Der Fischbacher Gemeinderat schreibt dem Regierungsrat einen offenen Brief. Darin beklagt er die Unsicherheit in der Gemeinde. Man fühle sich von der Luzerner Regierung im Stich gelassen.Er bittet die Regierung, die Idee eines Asylzentrums fallen zu lassen.

April 2012: Ein langer Gerichtsfall droht

Der Kanton macht den Einsprechern in seinem Antwortschreiben Zugeständnisse – aber nur, wenn diese ihre Einsprachen zurückziehen. An der Umnutzung der Mettmenegg hält er ausdrücklich fest.

Juni 2012: Die Gemeinde probt den Aufstand

Die kantonale Dienststelle für Raum und Wirtschaft (rawi) hat entschieden: Das geplante Asylzentrum ist zonenkonform. Eine Umnutzung des früheren Bürgerheims in ein Asylzent­rum sei möglich. Diesen Entscheid akzeptiert der Fischbacher Gemeinderat nicht. Er zieht den Entscheid an das damalige Luzerner Verwaltungsgericht weiter.

Februar 2013: Gericht weist Beschwerde ab

Die Beschwerde der Gemeinde wird vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Es begründet seinen Entscheid damit, dass aus raumplanerischer Sicht eine Nutzung als Heim für Asylbewerber und als Altersheim vergleichbar sei.

Februar 2013: Gemeinde wehrt sich weiter

Ob das geplante Asylzentrum in Fischbach realisiert wird oder nicht, entscheidet das höchste Gericht. Grund: Der Fischbacher Gemeinderat ruft das Bundesgericht in Lausanne an.

Februar 2014: Weiterer Rechtsstreit droht

Das Bundesgericht pfeift Fischbach zurück. Die Gemeinde habe beim Baubewilligungsverfahren einen «schwerwiegenden und offenkundigen Verfahrensmangel» gemacht. So sei der Verfahrensablauf nicht eingehalten worden. Im Urteil wird die Gemeinde aufgefordert, ohne Verzug über die Baubewilligung zu entscheiden.

März 2014: Rat erteilt Baubewilligung

Die Fischbacher Gemeindebehörde gibt grünes Licht für die Baubewilligung des Asylzentrums auf der Mettmenegg. Da er mit dem Vorhaben des Kantons nicht einverstanden ist, folgt auf die eigens erteilte Baubewilligung umgehend eine Beschwerde beim Kantonsgericht. Nach wie vor ist die Gemeindebehörde überzeugt: Ein Asylzentrum auf der Mettmenegg ist nicht zonenkonform.

Februar 2015: Gericht bestätigt Baubewilligung

Das Kantonsgericht erachtet die kommunale Baubewilligung und die kantonale Ausnahmebewilligung zur Umnutzung der Mettmenegg in ein Asylzentrum für maximal 35 Personen als rechtens. Es lehnt die Beschwerde von Fischbach gegen die Baubewilligung ab. In derselben Sache werden drei Beschwerden von Privatpersonen abgewiesen (siehe Bericht auf dieser Seite). Die Urteile können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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