Wenn in einem Kleinbetrieb zwei Angestellte gleichartige Arbeit verrichten, wie wird die Reduktion des Beschäftigungsgrades gehandhabt (total 110%, eine Angestellte bisher 80% neu 50%, eine Angestellte bisher 30% neu 0%) ist das zulässig? Müssten die beiden Angestellten nicht gleich behandelt werden?