Das aktuelle WB-Gspröch

Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative

Die von 278 Wikonerinnen und Wikonern unterschriebene Gemeindeinitiative «Für ein lebenswertes Bahnhofquartier Wikon» hielt der Vorprüfung des Kantons nicht stand. Im Gegensatz zum Gegenvorschlag, den der Gemeinderat lanciert hat.

Foto Stefan Bossart
Stefan Bossart

Die in der Gemeindeinitiative geforderte Umzonung von der Arbeitszone IV in die Arbeitszone III ist mit kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben nicht übereinstimmend, so der Kanton im Vorprüfungsbericht. «Das Grundstück in Wikon liegt in einem vom Kanton ausgeschiedenen Entwicklungsschwerpunkt. Die Umzonung in die Arbeitszone III würde viele Projekte aufgrund der strengen Bauvorschriften verhindern», sagt der fürs Wiggertal zuständige Gebietsmanager Markus Mächler von der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Grünes Licht hingegen signalisierte der Kanton für den vom Gemeinderat mit eingereichten Gegenvorschlag, der eine Umzonung in die Arbeitszone IIIa vorsieht. Auch hier wären publikumsintensive Geschäfte wie Fachmärkte ausgeschlossen, könnten keine güterintensive Industrie-, Gewerbe- und  Logistikbetriebe angesiedelt werden, so wie dies die Initianten der Gemeindeinitiative fordern. Bei Bauhöhe oder Ausnutzung, könnte der Gemeinderat die Spielregeln aber von Fall zu Fall abwägen.

Keine verkehrs- und publikumsintensiven Betriebe im Bahnhofquartier. Dies wäre bei beiden Varianten der Fall. Ist somit auch ein Ausbau der Bahnhofstrasse definitiv vom Tisch?

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Printausgabe des "Willisauer Bote".

 

 

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