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Konsumentenschutz rügt Luzerner Regierung

Der Konsumentenschutz kritisiert die Luzerner Regierung für den Entscheid, Papierrechnungen vom Strassenverkehrsamt ab diesem Jahr mit einem Zuschlag von 1,50 Franken zu belegen. Die Stiftung rät Betroffenen, die Gebühr nicht zu bezahlen.

 

Foto pixelio.de
Stefan Calivers

"Es geht nicht an, dass auch Behörden anfangen, für Rechnungen eine Gebühr zu verlangen, wird Konsumentenschützerin Sara Stalder in einer Mitteilung vom Donnerstag zitiert. Man fordere die betroffenen Luzerner auf, die Rechnung des Strassenverkehrsamtes zwar zu bezahlen, die Gebühr jedoch abzuziehen. Ein Mahnverfahren für diesen kleinen Betrag sei unwahrscheinlich, da der Kanton Luzern die Kosten senken wolle.

Die Luzerner Regierung hatte am 19. Dezember eine Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Diese sieht vor, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ab 2018 kostenpflichtig sind. Damit sollen Kosten gespart werden.

Der Konsumentenschutz bemängelt die kurze Frist. Motorfahrzeughalter hatten zehn Tage Zeit - davon einige Feiertage - um eine kostenlose elektronische Rechnung zu verlangen. Weiter kritisiert er, dass eine Gleichbehandlung der Bürger mit der Gebühr nicht mehr gegeben sei. Personen, die ihre Büroarbeit nicht vollkommen elektronisch erledigen wollen oder können, würden bestraft.

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