Kein Privileg für Politiker und Beamte

Im Kanton Luzern soll bei Anzeigen gegen Staatsangestellte weiterhin die Staatsanwaltschaft aktiv werden, ohne dafür die Erlaubnis einer Spezialbehörde einholen zu müssen. Der Regierungsrat lehnt das sogenannte Ermächtigungsverfahren ab, weil es Amtspersonen entgegen den Erwartungen nicht vor mutwilligen Anzeigen schütze.

Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

Peter Zurkirchen (CVP, Schwarzenberg) verlangt, unterstützt von 40 weiteren Kantonsräten, dass Luzern das Ermächtigungsverfahren einführe. Dieses habe den Zweck, die Beamten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor unbegründeten, insbesondere mutwilligen Strafuntersuchungen zu schützen. Nach Einschätzung des Regierungsrates hat das Ermächtigungsverfahren aber nicht die erwartete positive Wirkung für die Staatsangestellten, da dieses meist in der parlamentarischen Öffentlichkeit stattfinde.

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