Staatsanwaltschaft verurteilt 27 Hausbesetzer

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat 27 Personen verurteilt, weil sie 2016 in Luzern eine Villa besetzt hatten. Die Hausbesetzer wurden wegen Hausfriedensbruchs oder Gehilfenschaft dazu mit bedingten Geldstrafen von bis zu 2000 Franken und Bussen von bis zu 500 Franken bestraft.

 

Foto pixelio.de
Stefan Calivers

Die Hausbesetzer müssen zudem Verfahrenskosten von bis zu 460 Franken bezahlen. Die Urteile seien mehrheitlich noch nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am 9. April 2016 eine leerstehende Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern besetzt. Die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, reichte Strafklage ein. Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April freiwillig, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 33 Personen. Drei Fälle sind noch offen, weil sie wegen zusätzlicher Delikte an andere Staatsanwaltschaften überwiesen wurden.

Drei Fälle betreffen Journalisten, welche über die Hausbesetzung berichtet hatten und dafür das Grundstück betreten hatten. In einem Fall sei es zu einer Verurteilung gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In zwei Fällen werde die Untersuchung voraussichtlich eingestellt.

Ein Jahr nach dieser Hausbesetzung, am 31. März 2017, war die ebenfalls leerstehende Nachbarvilla besetzt worden. Am 4. April räumte die Polizei das Haus.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.