Zwölf Behandlungen bald ambulant statt stationär
Der Kanton Luzern will Gesundheitskosten eindämmen, indem unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermieden werden. Per 1. Juli 2017 wird eine Liste mit Behandlungen eingeführt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. An einer Medienkonferenz orientierten die Verantwortlichen über die Umsetzung der Massnahme.
Der Kanton überprüft künftig, ob die Behandlungen und Untersuchungen, welche sich auf der Liste befinden, auch tatsächlich ambulant durchgeführt werden. Liegt für eine stationäre Behandlung keine medizinische Begründung vor, beteiligt sich der Kanton nicht an den Kosten. So auch bei Spitaleintritten, die bereits am Vortag einer Behandlung erfolgen.
Obwohl es medizinische Leistungen gibt, die ambulant und stationär in gleicher Qualität und Sicherheit erbracht werden können, werden diese laut Gesundheitsdirektor Guido Graf zum Teil stationär durchgeführt – auch wenn sie im Schnitt 2,3 Mal teurer sind als ambulante Eingriffe. «Für Spitäler gibt es finanzielle Anreize, Behandlungen stationär durchzuführen. Mit unserer Massnahme werden nicht nur solche Fehlanreize korrigiert, sondern vor allem auch Gesundheitskosten gesenkt und der Steuerzahler entlastet. Das ist volkswirtschaftlich klug», sagte Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
Zudem betonte der Luzerner Gesundheitsdirektor, dass mit der Massnahme keine Kostenverlagerung auf die Grundversicherung stattfinde: «Stationär kostet eine Behandlung 2,3 Mal mehr. Für den Versicherer ist es also gleich teuer, wenn er 100 Prozent der ambulanten Kosten oder 45 Prozent der stationären Kosten tragen muss.»
Mehr im WB vom Samstag.
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