Urnenabstimmung findet wie geplant statt

Die Urnenabstimmung zum 18-Millionen-Sonderkredit für das «Generationenprojekt Im Grund» muss nicht verschoben werden. Der Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde von Bürger Marcel Merz abgelehnt.

Stephan Weber

Der Entscheid des Regierungsrates liegt dem WB vor. Laut diesem sind die Stimmunterlagen zwar "einige wenige Tage verspätet" eingetroffen. Trotzdem den Stimmberechtigten "genügend Werktage und zwei Wochenenden zur Willensbildung und zur öffentlichen Diskussion bis zum Abstimmungstag verbleiben", heisst es im Urteil. Dazu komme, dass der Meinungsbildungsprozess (...) nicht erst mit der Zustellung des Abstimmungsmaterials begonnen habe, sondern bereits "mehrere Wochen, Monate und sogar Jahre" vorher.

"Kein schwerwiegender Mangel"

Der Informationsstand der Stimmberechtigten über das Generationenprojekt, so der Regierungsrat, sei bereits vor der Zustellung der Abstimmungsunterlagen "hoch" gewesen. Damit könne mit "hinreichender Sicherheit" ausgeschlossen werden, dass die verspätete Zustellung der Botschaft die Teilnahme vieler Stimmberechtigten an der Abstimmung verhindert habe, oder der die Bürgerschaft bei einer längeren Zeit für das Studium der Vorlage während den Feiertagen anders stimmen würden.

Die Regierung schreibt: Eine Nichteinhaltung der Frist könne nicht von sich aus die Ungültigkeit der Wahl oder Abstimmung bewirken. "Ein behördlicher Verfahrensfehler zieht eine Verschiebung des Urnengangs nur bei einem schwerwiegenden Mangel mit sich, der auch nicht mehr rechtzeitig behoben werden kann und der das Ergebnis beeinflussen könnte." Nicht jeder Verfahrensfehler rechtfertige die Verschiebung oder Aufhebung einer Abstimmung. Kleinere Fehler, etwa verspätetes Abstimmungsmaterial "vermögen die Verschiebung nicht zu rechtfertigen".

Stadtrat machte zwei Verfahrensfehler

Laut Regierungsrat hat die Willisauer Behörde zwei Verfahrensfehler begangen. Einerseits seien die Abstimmungsunterlagen zu spät bei den Stimmberechtigten eingetroffen. Anderseits hätte die Abstimmung am 11. und nicht erst am 20. Dezember angeordnet werden müssen. Für diese Fehler wurde der Stadtrat ermahnt. Beide Verfahrensmängel seien jedoch nicht "derart schwerwiegend, dass eine Verschiebung der Abstimmung angezeigt wäre."

Bei der Abstimmungsvorlage geht es um einen 18-Millionen-Sonderkredit für sechs Kindergärten, Tagesstrukturen, Wohnungen, einen neuen Pfarreisaal und Pfarreiräumlichkeiten.

Hinter dem Bauprojekt stehen die katholische Kirchgemeinde, die Stadt Willisau und private Investoren.

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