Kein Vetorecht der Gemeinden gegen kantonale Asylzentren

Der Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion von Christian Graber (SVP, Grossdietwil) abgelehnt, die wollte, dass der Kanton nur im Einverständnis mit der Standortgemeinde ein Asylzentrum einrichten dürfe.

CVP, FDP, GLP, SP und Grüne sprachen sich geschlossen gegen den Vorstoss von Christian Graber (SVP) aus. Sie folgten damit dem Regierungsrat, der zu einer sachlichen Diskussion über das Asylwesen aufgerufen hat. Sozialdirektor Guido Graf sagte, dass der Kanton angesichts der vielen neuen Asylbewerber auf die Solidarität der Gemeinden und der Bevölkerung angewiesen sei.

Anlass der Motion war das geplante Asylzentrum in Fischbach. Graber sprach von einem «Ferienheim für Nordafrikaner». Es sei klar, dass die betroffene Gemeinde Angst vor einem Asylzentrum habe.

Konstruktive Lösungen gefragt

Die anderen Fraktionen hielten nichts von einem Vetorecht der Gemeinden gegen Asylzentren, weil dann kaum noch Zentren errichtet werden könnten. Es brauche konstruktive Lösungen und nicht das Herumreichen einer heissen Kartoffel, sagte Bernadette Bründler (CVP).

Charly Freitag (FDP) und Lotti Stadelmann (SP) sagten, dass ohne kantonale Asylzentren die neuen Asylbewerber sofort von den Gemeinden in Wohnungen untergebracht werden müssten. Dies sei kaum eine bessere Lösung.

Im Parlament wurde auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinden eine Duldungspflicht hätten. Der Kanton müsse die vom Bund zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen. Da der Kanton aus Gemeinden bestehe, kämen als Aufenthaltsort nur Gemeinden in Frage.

Sinn der Asylzentren ist es gemäss Regierungsrat, die zugewiesenen Asylbewerber rund um die Uhr zu betreuen und sie mit den hiesigen Verhältnissen bekanntzumachen. Danach werden sie in Wohnungen untergebracht und weniger intensiv betreut.

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