Luzerner Gemeinden müssen Asylzentren dulden

Der Kanton Luzern kann ein Asylzentrum auch gegen den Willen der Standortgemeinde realisieren. Dies hält der Regierungsrat fest. Die Gemeinden hätten eine Duldungspflicht, teilte er zu einer Motion von Kantonsrat Christian Graber (SVP, Grossdietwil) mit.

Neuen Kommentar schreiben

CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und automatisiertem Spam vorzubeugen.