Kanton: Alle Luzener Spitäler auf der neuen Spitalliste

Die neue Luzerner Spitalliste umfasst alle innerkantonalen Spitäler und Kliniken sowie viele ausserkantonale Kliniken. Wer auf die Liste wollte, musste medizinische und politische Vorgaben erfüllen.

Alle Luzerner Spitäler und Kliniken sowie zahlreiche ausserkantonale Kliniken hätten sich für die Aufnahme auf die Spitalliste beworben, schreibt die Luzerner Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch. Und für alle hätten die gleichen Vorgaben gegolten.

Die innerkantonalen Spitäler müssen sich bereit erklären, Ärzte auszubilden, damit auch in Zukunft genügend gut ausgebildete und qualifizierte Ärzte und Ärztinnen zur Verfügung stehen. Weiter gehören Ausbildungsplätze für Pflegeberufe zum Anforderungsprofil der Listenspitäler sowie Attestlehren für weniger qualifizierte Personen.

Patienten aller Versicherungsklassen

Die Listenspitäler verpflichteten sich weiter, Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen aufzunehmen, denn mit der neuen Spitalfinanzierung werden öffentliche und private Spitäler vom Kanton gleichermassen mitfinanziert. Für Patientinnen und Patienten gilt die freie Spitalwahl. Das bringt den Spitälern mehr Wettbewerb sowie einen höheren Preis- und Qualitätsdruck.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Spitalfinanzierung sind die Einführung leistungsbezogener Fallpauschalen (SwissDRG), die angemessene Berücksichtigung von Privatkliniken und Geburtshäusern sowie die freie Spitalwahl der Patientinnen und Patienten unter den vom Kanton auf die Spitalliste genommenen Spitälern.

Die Kantone ihrerseits beteiligen sich an sämtlichen inner- und ausserkantonalen Behandlungen und zahlen mindestens 55 Prozent der Fallpauschalen. Dazu haben sie eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2017.

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